Beschwerde gegen Kuttenverbot

Kuttenverbot
Es muss wohl sehr viel passieren, bis die beiden Rockergruppen Hells Angels und Bandidos an einem Strang ziehen. Ein Gesetz, dass es ihnen verbietet, ihre berüchtigten Symbole zu tragen, hat es geschafft. Es geht vor Gericht.

Regionale Vertreter der Rockergruppen Bandidos MC und Hells Angels MC wenden sich wegen des Kuttenverbot ihrer symbolträchtigen Clubzeichen an das höchste deutsche Gericht. Sie reichten am Montag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde gegen das neue Vereinsgesetz ein, das ihnen verbietet, diese Symbole öffentlich zu tragen. So dürfen die Hells Angels nicht mehr mit dem geflügelten Totenkopf auf der Jacke herumlaufen, und den Bandidos ist es untersagt, die Abbildung eines Sombrero tragenden und bewaffneten Mexikaners auf ihren Lederwesten zu zeigen.


Das Symbolverbot treffe flächendeckend alle regionalen Untervereine (Chapter) der Hells Angels und Bandidos – obwohl die meisten sich nichts hätten zuschulden kommen lassen, sagte Reinhard Peters, der die Bandidos MC Gelsenkirchen vertritt. „Das Ganze ist ein Unding“, sagte Lutz Schelhorn von den Hells Angels MC Stuttgart.

„Wir trugen das Zeichen 37 Jahre und mussten jetzt alle Klamotten austauschen und unsere Clubräume umdekorieren.“ Streng genommen müssten sogar Tattoos in der Öffentlichkeit abgeklebt werden, ergänzte Sönke Gerhold, Rechtsbeistand der Stuttgarter Hells Angels.

Statt Kutte kamen sie im Daunenanorak
Die Beschwerde der Rocker, die am Montag bei klirrender Kälte ohne Motorrad und statt Kutten mit Daunenanorak aufliefen, richtet sich gegen das 2017 verschärfte Vereinsgesetz. Dieses stellt klar, dass Symbole eines verbotenen regionalen Rockervereins nicht einfach von einem anderen, nicht verbotenen Verein weitergenutzt werden können. Die Rocker sehen darin „Sippenhaft, Diskriminierung und Willkür“, da damit auch unbescholtene Mitglieder unbescholtener Vereine kriminalisiert und stigmatisiert würden.


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