Rocker-Affäre bei der Polizei

bandidos berlin 2018
Es war wohl der bisher ungewöhnlichste Auftritt vor dem Parlamentarischen

Untersuchungsausschuss zur sogenannten Bandidos Rocker-Affäre: Leopold F., Ministerialrat a. D., betrat am Montag mit Hut, Sonnenbrille und Schal vor dem Mund den Schleswig-Holstein-Saal des Landtags. Dort sollte er eigentlich berichten, wie er die Ermittlungen zur Rocker-Kriminalität um das Jahr 2010 herum erlebt hat. Stattdessen kündigte er an, einen Befangenheitsantrag gegen die Abgeordneten Burkhard Peters (Grüne) und Kai Dolgner (SPD) zu stellen. Sie hätten sich vorfestgelegt, kritisierte er.

Vorsitzender entzieht dem Zeugen das Wort
Außerdem teilte F. gegen den amtierenden Innenminister Hans-Joachim Grote aus. Der CDU-Politiker habe sich verfahrensmäßig in einer Grauzone bewegt, als er einen Sonderermittler beauftragte, die Vorgänge bei der Landespolizei aufzuklären. Grote habe „öffentlichen Rufmord am eigenen Personal“ betrieben – nämlich an der Polizei. Nach ein paar Minuten griff der Ausschussvorsitzende ein und stellte fest: „Sie sind hier als Zeuge!“ Doch F. bestand darauf, seinen Antrag zu begründen.

Nach zwei Sitzungsunterbrechungen, Beratungen und einem juristischen Rededuell zwischen dem Ausschussvorsitzenden Claus Christian Clausen und dem Zeugen stand fest: Leopold F. würde nicht aussagen, ohne seinen Antrag vorher begründen zu dürfen. Und so entzog Clausen dem Zeugen das Wort und kündigte Ordnungsmaßnahmen an. Denkbar ist ein Zwangsgeld.

Ausschussmitglieder: „Grotesk“ und „haltlos“
Der Auftritt des Ministerialrates a. D. sorgte für Kopfschütteln bei den Abgeordneten. Der FDP-Obmann im Ausschuss, Jan Marcus Rossa, nannte den Vorwurf der Befangenheit gegen zwei Ausschussmitglieder schlicht „haltlos.“ Tim Brockmann von der CDU bezeichnete den Auftritt als „grotesk“. Die Abgeordneten Peters und Dolgner hielten sich mit Kommentaren zurück. Dolgner sagte nur: „Der PUA hat entschieden.“ Innenminister Grote wollte die Vorwürfe nicht kommentieren. Er sagte lediglich, der Auftritt des Zeugen sei „selbsterklärend“ gewesen.

Der Name Leopold F. war in einer früheren Sitzung des Ausschusses schon einmal gefallen. Als es um einen Gesprächsvermerk ging, den er erstellt haben soll. In besagtem Gespräch soll ein Oberstaatsanwalt der Polizeiführung Vorwürfe gemacht haben und von einem „Führungsverhalten wie in den 20er-Jahren“ gesprochen haben. Doch dazu konnten die Abgeordneten am Montag keine Fragen stellen. Leopold F. verließ den Saal nach gut einer Stunde.

Durchsuchungen nach Rocker-Gewalttat im Fokus
Deutlich reibungsloser verlief dann die Vernehmung der drei weiteren Zeugen. Die drei vernommenen Polizeibeamten waren an unterschiedlichen Orten in Neumünster im Einsatz, als es dort im Januar 2010 zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung zwischen Rockergruppen kam. Sie schilderten im Ausschuss unter anderem, wie die Durchsuchungen der Autos der Tatverdächtigen und des Bandidos Clubheims abliefen. Außerdem berichtete eine Polizistin, sie sei damit beauftragt worden, die durchsuchten Räume zu filmen. Sie habe im Nachhinein dann aber festgestellt, dass die Bilder nichts geworden seien.


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