Die Verurteilung von acht Berliner Rockern des Hells Angels MC Berlin City zu lebenslanger Haft wird ein Fall für den Bundesgerichtshof.
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch mehrere Verteidiger haben Revision eingelegt, wie ein Sprecher des Landgerichts am Mittwoch mitteilte. Das Verfahren werde sich wegen der umfangreichen Entscheidung hinziehen. Erst wenn das Urteil schriftlich vorliege, könnten die Parteien die Revision begründen.
Am 1. Oktober waren sieben Hells Angels Rocker wegen gemeinschaftlichen Mordes sowie deren Chef Kadir Padir wegen Anstiftung zum Mord nach knapp fünfjährigem Prozess verurteilt worden.
Ein 26-Jähriger wurde im Januar 2014 laut Urteil von einem „Überfallkommando“ erschossen, um die „Ehre des Clubs“ zu wahren.
Die Verurteilten bekamen laut Urteil einen Abschlag von zwei Jahren, weil das Landeskriminalamt (LKA) Fehler machte und nichts unternahm, um das Opfer zu warnen, obwohl dessen Gefährdung bekannt gewesen sei. Das Urteil entsprach zwar im Wesentlichen den Forderungen der Staatsanwaltschaft, diese meint jedoch, die kritikwürdigen Vorgänge bei der Polizei seien keine Grundlage für einen Abschlag.
Ein neunter Rocker wurde ebenfalls wegen Mordes schuldig gesprochen, bekam aber nicht lebenslänglich, sondern zwölf Jahre Haft. Er hatte nach Ansicht des Gerichts bei der Aufklärung des Falls geholfen. Bei den Hells Angels gilt er nun als Verräter, er bekommt Personenschutz.
Ein zehnter Angeklagter wurde vom Vorwurf der Anstiftung zum Mord freigesprochen, kassierte aber wegen Waffenbesitzes ein Jahr und zehn Monate Haft, die wegen der Untersuchungshaft bereits verbüßt sind.
Germany - Tag.
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch mehrere Verteidiger haben Revision eingelegt, wie ein Sprecher des Landgerichts am Mittwoch mitteilte. Das Verfahren werde sich wegen der umfangreichen Entscheidung hinziehen. Erst wenn das Urteil schriftlich vorliege, könnten die Parteien die Revision begründen.
Am 1. Oktober waren sieben Hells Angels Rocker wegen gemeinschaftlichen Mordes sowie deren Chef Kadir Padir wegen Anstiftung zum Mord nach knapp fünfjährigem Prozess verurteilt worden.
Ein 26-Jähriger wurde im Januar 2014 laut Urteil von einem „Überfallkommando“ erschossen, um die „Ehre des Clubs“ zu wahren.
Die Verurteilten bekamen laut Urteil einen Abschlag von zwei Jahren, weil das Landeskriminalamt (LKA) Fehler machte und nichts unternahm, um das Opfer zu warnen, obwohl dessen Gefährdung bekannt gewesen sei. Das Urteil entsprach zwar im Wesentlichen den Forderungen der Staatsanwaltschaft, diese meint jedoch, die kritikwürdigen Vorgänge bei der Polizei seien keine Grundlage für einen Abschlag.
Ein neunter Rocker wurde ebenfalls wegen Mordes schuldig gesprochen, bekam aber nicht lebenslänglich, sondern zwölf Jahre Haft. Er hatte nach Ansicht des Gerichts bei der Aufklärung des Falls geholfen. Bei den Hells Angels gilt er nun als Verräter, er bekommt Personenschutz.
Ein zehnter Angeklagter wurde vom Vorwurf der Anstiftung zum Mord freigesprochen, kassierte aber wegen Waffenbesitzes ein Jahr und zehn Monate Haft, die wegen der Untersuchungshaft bereits verbüßt sind.
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