Kein Urteil gegen Freeway Riders Mitglied

Es geht um die Schüsse auf ein Bandidos MC Mitglied: Am Donnerstag gab es erneut kein Urteil im Hagener Rockerprozess. Hier die Gründe.

Immer noch kein Urteil im Hagener Rockerprozess gegen einen Freeway Riders (58), der sich für die Schüsse auf der Frankfurter Straße verantworten muss, bei denen ein Bandidos Mitglied schwer verletzt wurde: Eigentlich hätte am Donnerstag der Richterspruch fallen sollen. Doch jetzt geht die seit etwa einem halben Jahr andauernde Verhandlung um das versuchte Tötungsdelikt ein weiteres Mal in die Verlängerung. Frühestens am 10. Dezember wird nun wohl das Urteil kommen.

Grund sind weitere Anträge der Verteidigung, der die Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Richter Marcus Teich jetzt stattgegeben hat. Unter anderem sollen eine weitere Zeugin gehört werden, deren Partnerin auch zu der Rockerszene gehört. Und die Anwälte des 58-jährigen Kfz-Gutachters haben einen weiteren Beweisantrag gestellt, mit dem sich das Gericht nun befassen muss.


Neue Termine, so der Hagener Landgerichts-Sprecher Bernhard Kuchler sind für den 28. November sowie den 2., 3. und 10. Dezember angesetzt.

Schüsse auf Bandido: Zwei Freeway Riders belasten sich gegenseitig
Am 20. Mai war der zweite Prozess im Zuge des Hagener Rockerkriegs gestartet: Dem 58-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 5. Oktober 2018 aus einem Auto heraus auf ein Mitglied der rivalisierenden Bandidos geschossen haben. Und zwar auf der Frankfurter Straße, wo ein Café als Treffpunkt der Bandidos galt. Der bislang nicht vorbestrafte 58-Jährige, der seit Jahren Mitglied der Freeway Riders ist, bestreitet, die Schüsse abgegeben zu haben. Stattdessen belastet er seinen Beifahrer. Der Dortmunder gilt als „Kronzeuge“ der Anklage, weil er wiederum mit seiner Aussage den 58-jährigen Hagener schwer belastet habe.

Im Juli dann hatten die Richter der Schwurgerichtskammer den rechtlichen Hinweis gegeben, dass auch eine Verurteilung wegen eines gemeinschaftlich begangenen versuchten Totschlags oder Mordes in Betracht komme. Sprich: Der „Kronzeuge“ kommt für das Gericht auch als Täter in Betracht. Die Staatsanwaltschaft hatte den Dortmunder, der bei der Polizei umfassend ausgesagt hatte, dass der angeklagte Kfz-Gutachter geschossen habe, vor Gericht aber geschwiegen hatte, bislang nicht wegen dieser Tat angeklagt.

Immer neue Zeugen und Beweisanträge verlängern Prozess
Die Verteidigung hingegen hatte den „Kronzeugen“ aus Dortmund als Schützen dargestellt, ihr Mandant hingegen habe nicht geschossen. Die Richter scheinen es aber für möglich zu halten, dass beide gemeinsam gehandelt haben. Darauf, so die Anwälte damals, müsse sich die Verteidigung komplett neu einstellen. Die Folge waren neue Zeugen, neue Beweisanträge, der Prozess zog sich immer weiter. Denn: Auch wenn der 37-Jährige auch als Schütze in Betracht kommt, ist die Ausgangslage für den 58-Jährigen nicht besser geworden: Wenn beide als Täter in Betracht kommen, könnten auch beide zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt werden.

Gegen den 37-Jährigen ist aber trotz des Hinweises der Richter im Juli bislang keine Anklage erhoben worden. „Unsere Hypothese, dass der 58-Jährige geschossen hat, ist ja eine vorläufige“, so Oberstaatsanwalt Dr. Gerhard Pauli im Sommer. „Wir haben ja auch das Verfahren gegen den 37-Jährigen wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts nur abgetrennt, nie eingestellt.“ Auch heute sieht die Staatsanwaltschaft keinen Anlass, gegen den 37-Jährigen weitere Maßnahmen zu ergreifen. Man werde das mögliche Urteil aber genau analysieren.


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