Berliner Ex Hells Angels Rocker wieder verurteilt

Bis 2008 war er Präsident der Hells Angels MC Nomads Berlin, heuerte 2012 einen Auftragskiller für seinen Nachfolger André Sommer an. Urteil 2013: siebeneinhalb Jahre Gefängnis wegen Anstiftung zum Mord (das Opfer hatte überlebt). Im Juli 2018 kam Holger „Hocko“ B. (58) vorzeitig raus (Gute Führung).

Die restlichen Knast-Jahre wurden zur Bewährung ausgesetzt bis Juli 2022. Nach seiner Haftentlassung zog der Ex Hells Angels Rocker wieder nach Altlandsberg (Märkisch-Oderland).

Haus verkauft, Job als Gärtner, Tochter in Amerika. Ein bürgerliches Leben. Das stand am Freitag vor Gericht wieder auf dem Spiel.

Berlin – Der Ex-Rockerboss der Berliner Hells Angels Holger Bossen (58) gab sich im Vorfeld jede Menge Mühe die Strafe so gering wie möglich zu halten. Entschuldigung, Ausgleichszahlung,
Holger „Hocko“ B. (58) will kurz nach seiner Haftentlassung offenbar nicht gleich wieder in den Knast.

Amtsgericht Tiergarten. Strafsache zum Aktenzeichen 255 Ds 115/19. „Hocko“ schon wieder auf der Anklagebank. Tweed-Hose mit Fischgrätmuster, kuscheliger Fleece-Anorak, abrasierter Schädel. Der Zwei-Meter-Hüne sagt, er lebe von 1 000 Euro netto im Monat, „mit Zuwendungen meiner Ehefrau.“

Zwei Körperverletzungen und drei Bedrohungen mit einem Verbrechen wirft die Anklage ihm vor, gut ein halbes Jahr nach seiner Haftentlassung. Das Opfer eine schöne Frau aus Berlin, 25 Jahre jünger als er.

Der Ex-Rocker: „Ich war in sie verliebt. Aber ihr Lebenswandel stieß mir auf.“ Faustschläge ins Gesicht bestreitet er. Die drei üblen Drohungen bei WhatsApp gibt er zu. Die gibt es ja auch schwarz auf weiß. „Es kommt der Tag da schlag ich Dir den Schädel ein…“ „Ich übergieß Dich mit Salzsäure!“ „Ich übergieß dich mit Benzin und lass Dich als menschliche Fackel durch die Straße laufen…“ Anzeige April 2019.

Holger B. gibt sich im Prozess zerknirscht, weil die Frau mit anderen Männern „rumgemacht“ haben soll. Die Richterin ist wiederum davon überrascht, wusste Holger B. doch, dass die Frau eine Berliner Prostituierte sei.

„Sie hat zwei Gesichter. Das stieß mir auf“, sagt B. und weiter: „Ihr kleiner Sohn war mir ans Herz gewachsen. Sie ging tagelang feiern. Dann fütterte sie den Hund, der Sohn bekam den Rest.“

Die bedrohte Frau glänzt mit Abwesenheit. Unentschuldigt. Dafür muss sie 100 Euro Ordnungsgeld zahlen oder zwei Tage ins Gefängnis. Vor dem Prozess einigte sie sich mit dem Angeklagten. Er entschuldigte sich und zahlte ihr 2000 Euro. Seitdem ist Frieden.

Der Täter-Opfer-Ausgleich bringt ihm jetzt Pluspunkte. Die hat er auch bitter nötig: zwölf Einträge im Strafregister in 40 Jahren. Am 18. März 2018 waren Zweidrittel von den siebeneinhalb Jahren wegen Anstiftung zum Mord vollstreckt. Seit 26. Juli 2018 ist der Rest rechtskräftig für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

„Ein extrem hohes Aggressionspotential zieht sich wie ein roter Faden durch Ihr Leben“, sagt der Oberstaatsanwalt. Wegen des Täter-Opfer-Ausgleichs und weil er die Frau danach in Ruhe ließ, beantragt er nur Geldstrafe.

So kommt es auch: 180 Tagessätze á 30 Euro, zusammen 5400 Euro für drei Bedrohungen. „Die Frau nahm die Drohungen sehr ernst“, sagt die Richterin, „denn sie weiß, Sie können sowas auch umsetzen.“ Holger B. kann gegen das Urteil in Berufung oder Revision gehen. 180 Tage abarbeiten will er die Strafe auf keinen Fall, sagt er. Die Anklage wegen zwei Körperverletzungen gegen B. wurden fallengelassen, weil er sie bestreitet und das mutmaßliche Opfer den Prozess schwänzte.

Ob der Rocker wieder in den Knast wandert, weil er trotz seiner Bewährungsstrafe verurteilt wurde, entscheidet eine Strafvollstreckungskammer, wenn das Urteil rechtskräftig ist.


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