Unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen hat gestern der Prozess gegen den sogenannten Paten von Magdeburg begonnen.
Dutzende mit Maschinenpistolen bewaffnete und vermummte Polizisten bewachen den Prozess gegen den 35-jährigen Abd M. am Magdeburger Landgericht. Auch auf der Straße rund um das Gebäude zeigen die Polizisten ungewöhnlich massiv Präsenz. Jeder Besucher wird vor dem Betreten des Gerichtssaales durchsucht. Seine Personalien werden festgehalten. „Die hohen Sicherheitsvorkehrungen sind auf eine Gefährdungsanalyse des Landeskriminalamtes zurückzuführen“, sagt Landgerichtssprecher Christian Löffler. Zum Auftakt wird der Angeklagte mit Handschellen und Fußfesseln in den Saal geführt. Allein acht zusätzliche Justizbeamte sorgen innerhalb des Saales für Ordnung.
Die Vorsicht kommt nicht von ungefähr. Der Angeklagte ist der sogenannte „Pate von Magdeburg“ – so bezeichneten ihn Ermittler bei seiner Festnahme am 21. Juni dieses Jahres. Dem voraus gingen jahrelange zum Teil verdeckte Ermittlungen. Seit 2015 soll der in Beirut geborene Angeklagte mit Drogen zunächst am Hasselbachplatz und später im Norden der Stadt gehandelt haben.
Die Geschäfte, so wirft die Staatsanwaltschaft ihm jetzt vor, wurden zuletzt aus der Shisha-Bar „No Name“ im Norden der Stadt dirigiert. Sowohl Drogen im zweistelligen Kilogrammbereich von Amphetaminen bis Kokain als auch Waffen wie ein geladener Revolver, eine Pistole und ein Sturmgewehr der Marke „AK 47“ samt aufmunitioniertem Magazin wurden am 21. Juni bei der Festnahme des Angeklagten sichergestellt. Die Waffen und Drogen waren zum Teil in der Decke der Shisha-Bar versteckt. Zuletzt brachte der Angeklagte Drogen in eine Depot-Wohnung, so die Staatsanwaltschaft. Als er diese an jenem Freitag im Juni verlassen hatte, griff die Polizei zu. 60 Beamte waren im Einsatz und durchsuchten mehrere Objekte in Magdeburg und Schönebeck.
Insgesamt wurden damals nach Polizeiangaben Drogen im Wert von 150.000 Euro sichergestellt. Die Vorwürfe der beiden Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft wiegen schwer. Auf bewaffneten gewerbsmäßigen Drogenhandel steht eine Freiheitsstrafe zwischen fünf und 15 Jahren. Hinzu kommen Delikte wie eine Körperverletzung. Im Jahr 2017 soll der Angeklagte einen Mann mit einem Schlagstock in einem Einkaufszentrum zusammengeschlagen haben.
2015 nimmt die Polizei Abd M. zum ersten Mal fest. Er wird verdächtigt, am Hasselbachplatz auf ein Mitglied der Hells Angels Magdeburg geschossen zu haben. Der Mann wird durch einen Bauchschuss schwer verletzt. Doch die Tat kann Abd M. nicht nachgewiesen werden; die Tatwaffe wird nie gefunden, und der Festgenommene schweigt. Die Polizei muss ihn wieder laufenlassen.
Die drei Verteidiger des seit 1991 mit Duldungsstatus in Deutschland lebenden Libanesen werfen der Staatsanwaltschaft wiederum eine „Vorverurteilung“ ihres Mandanten vor. Ein Anwalt sagt: „Er bestreitet ganz entschieden, dass er der Pate von Magdeburg ist. Er verwahrt sich gegen diese Bezeichnung.“ Der Angeklagte selbst schweigt aber vorerst zu den Vorwürfen.
Aufgefallen war Abd M. den Ermittlern erstmals im August 2015 als führendes Mitglied der Rockerähnlichen Gruppierung AKC. Diese bestand nahezu ausschließlich aus syrischen, libanesischen und kurdischen Migranten. Auf einem seiner Facebook-Bilder posierte er im Jahr 2015 aber auch im Bandidos Shirt. Familiär wird er dem Miri-Clan Bremen zugeordnet. Außerdem, so heißt es aus Ermittlerkreisen, soll er auch enge Kontakte zum Abou-Chaker-Clan gehabt haben. Abd M. ist Vater von vier Kindern.
Der Prozess wird heute fortgesetzt. 13 Termine sind bis Februar 2020 für das Verfahren angesetzt.
Germany - WS.
Dutzende mit Maschinenpistolen bewaffnete und vermummte Polizisten bewachen den Prozess gegen den 35-jährigen Abd M. am Magdeburger Landgericht. Auch auf der Straße rund um das Gebäude zeigen die Polizisten ungewöhnlich massiv Präsenz. Jeder Besucher wird vor dem Betreten des Gerichtssaales durchsucht. Seine Personalien werden festgehalten. „Die hohen Sicherheitsvorkehrungen sind auf eine Gefährdungsanalyse des Landeskriminalamtes zurückzuführen“, sagt Landgerichtssprecher Christian Löffler. Zum Auftakt wird der Angeklagte mit Handschellen und Fußfesseln in den Saal geführt. Allein acht zusätzliche Justizbeamte sorgen innerhalb des Saales für Ordnung.
Die Vorsicht kommt nicht von ungefähr. Der Angeklagte ist der sogenannte „Pate von Magdeburg“ – so bezeichneten ihn Ermittler bei seiner Festnahme am 21. Juni dieses Jahres. Dem voraus gingen jahrelange zum Teil verdeckte Ermittlungen. Seit 2015 soll der in Beirut geborene Angeklagte mit Drogen zunächst am Hasselbachplatz und später im Norden der Stadt gehandelt haben.
Die Geschäfte, so wirft die Staatsanwaltschaft ihm jetzt vor, wurden zuletzt aus der Shisha-Bar „No Name“ im Norden der Stadt dirigiert. Sowohl Drogen im zweistelligen Kilogrammbereich von Amphetaminen bis Kokain als auch Waffen wie ein geladener Revolver, eine Pistole und ein Sturmgewehr der Marke „AK 47“ samt aufmunitioniertem Magazin wurden am 21. Juni bei der Festnahme des Angeklagten sichergestellt. Die Waffen und Drogen waren zum Teil in der Decke der Shisha-Bar versteckt. Zuletzt brachte der Angeklagte Drogen in eine Depot-Wohnung, so die Staatsanwaltschaft. Als er diese an jenem Freitag im Juni verlassen hatte, griff die Polizei zu. 60 Beamte waren im Einsatz und durchsuchten mehrere Objekte in Magdeburg und Schönebeck.
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2015 nimmt die Polizei Abd M. zum ersten Mal fest. Er wird verdächtigt, am Hasselbachplatz auf ein Mitglied der Hells Angels Magdeburg geschossen zu haben. Der Mann wird durch einen Bauchschuss schwer verletzt. Doch die Tat kann Abd M. nicht nachgewiesen werden; die Tatwaffe wird nie gefunden, und der Festgenommene schweigt. Die Polizei muss ihn wieder laufenlassen.
Die drei Verteidiger des seit 1991 mit Duldungsstatus in Deutschland lebenden Libanesen werfen der Staatsanwaltschaft wiederum eine „Vorverurteilung“ ihres Mandanten vor. Ein Anwalt sagt: „Er bestreitet ganz entschieden, dass er der Pate von Magdeburg ist. Er verwahrt sich gegen diese Bezeichnung.“ Der Angeklagte selbst schweigt aber vorerst zu den Vorwürfen.
Aufgefallen war Abd M. den Ermittlern erstmals im August 2015 als führendes Mitglied der Rockerähnlichen Gruppierung AKC. Diese bestand nahezu ausschließlich aus syrischen, libanesischen und kurdischen Migranten. Auf einem seiner Facebook-Bilder posierte er im Jahr 2015 aber auch im Bandidos Shirt. Familiär wird er dem Miri-Clan Bremen zugeordnet. Außerdem, so heißt es aus Ermittlerkreisen, soll er auch enge Kontakte zum Abou-Chaker-Clan gehabt haben. Abd M. ist Vater von vier Kindern.
Der Prozess wird heute fortgesetzt. 13 Termine sind bis Februar 2020 für das Verfahren angesetzt.
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