Neuer Rockerprozess in Hamburg

Das Hamburger Landgericht muss sich von Donnerstag an erneut mit einem versuchten Mord im Rockermilieu auf St. Pauli befassen. Auf den Hamburger Hells Angels Boss Dari F. waren am 26. August 2018 fünf Schüsse abgegeben worden, als er mit seinem Bentley vor einer Ampel am Millerntor hielt. Der damals 38-Jährige wurde lebensgefährlich an Kopf und Oberkörper verletzt und ist seitdem querschnittsgelähmt.

Angeklagt ist jetzt ein 29-jähriger Deutscher, dessen 73 Jahre alter Vater und ein 27-jähriger Bulgare, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Der 29-Jährige soll gemeinsam mit seinem Vater geplant haben, den Hells Angels Member zu erschießen. Es sei um einen Racheakt gegangen.

Zwei Jahre zuvor waren der Sohn und dessen Freundin selbst Opfer eines Attentats geworden. Beide waren durch nächtliche Schüsse auf ein Haus im Stadtteil Schnelsen schwer verletzt worden. Dieses Verbrechen ist bis heute nicht aufgeklärt. Der 29-Jährige gehörte zu den Anfang 2016 aufgelösten Mongols Hamburg, einer mit den Hells Angels verfeindeten Rockergruppe. Zur Zeit, als er den Racheauftrag erteilt haben soll, saß er wegen Waffen- und Drogendelikten im Gefängnis.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft bekam der Bulgare über Mittelsmänner den Auftrag, für 10 000 Euro die Tat auszuführen. Der 73-jährige Deutsch-Afghane soll zusammen mit dem mutmaßlichen Auftragskiller zunächst erfolglos auf St. Pauli nach dem Rockerboss Ausschau gehalten haben. Am Tag darauf spürte die 25 Jahre alte Freundin den Hells Angel erfolgreich auf. Gemeinsam mit dem Bulgaren fuhr sie ihm hinterher. An einer roten Ampel am Millerntor hielt sie neben dem Bentley des Rockers. Dann soll der Bulgare vom Beifahrersitz aus auf ihn geschossen haben.

Die 25-Jährige war am 3. Juni vergangenen Jahres im Rockerprozess rechtskräftig zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Ihr Freund bekam wegen Anstiftung zum Mord eine lebenslange Strafe. Die Tat sei ein Mordversuch mit „Hinrichtungscharakter“ gewesen, erklärte der Vorsitzende Richter. Doch das Gericht überschritt bei der Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung die vorgeschriebene Frist um einen Tag, weswegen der Bundesgerichtshof das Urteil gegen den 29-Jährigen aufhob.


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