Vor dem Landgericht Hannover hat am Donnerstag ein Prozess gegen den Präsident der Hells Angels Hannover Frank Hanebuth begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm und weiteren Beschuldigten unter anderem gefährliche Körperverletzung vor. Die Männer hatten gegen zunächst erlassene Strafbefehle Einspruch eingelegt, nun wird öffentlich verhandelt.
Einspruch gegen die Strafbefehle: Der Prozess um die Attacke auf einen Langenhagener Werkstattbesitzer geht in die nächste Runde. Angeklagt sind Hannovers Kiez-Größe Frank Hanebuth (55) und vier Komplizen. Wegen der Corona-Schutzmaßnahmen wurde die öffentliche Verhandlung ins Landgericht verlegt.
Gefährliche Körperverletzung und Nötigung
Die Staatsanwaltschaft wirft den Männern vor, im April 2018 den Langenhagener Werkstattbesitzer Tomas T. bedroht und geschlagen zu haben, um einer Forderung zur Zahlung von 2500 Euro Nachdruck zu verleihen. Hanebuth und seinen Kumpanen wird unter anderem gefährliche Körperverletzung und Nötigung vorgeworfen. Dem Rockerboss war in den zunächst erlassenen Strafbefehlen eine Geld- sowie eine viermonatige Bewährungsstrafe auferlegt worden. Tadeusz G. (45), der dem Opfer drei Faustschläge verpasst hatte, während die anderen Männer einen Kreis um sie gebildet hatten, um den Werkstattbesitzer an der Flucht zu hindern, erhielt eine Bewährungsstrafe von neun Monaten. Alle anderen Angeklagten wurden zu Geldstrafen verurteilt. Eine Überwachungskamera hatte Teile des Geschehens aufgezeichnet.
Hanebuth wurde am Vortag notoperiert
Der erste von drei angesetzten Verhandlungstagen war nach etwas mehr als einer Stunde und einer kurzen Unterbrechung schon wieder vorbei. Richterin Monika Pinski fragte die persönlichen Daten der Angeklagten ab. Dabei gab Hanebuth zu Protokoll, dass er derzeit wegen der Corona-Krise lediglich monatliche Einkünfte von 2000 bis 2500 Euro habe. Der Rockerboss war zudem körperlich angeschlagen, sein rechter Arm war verbunden. Hanebuth sagte nach der Verhandlung: „Ich hatte eine Schleimbeutelentzündung, bin nur knapp einer Blutvergiftung entgangen. Gestern musste ich notoperiert werden.“
Richterin: „Dieses Verhalten ist sehr unhöflich“
Der mitangeklagte Ali S. war wegen körperlicher Beschwerden erst gar nicht im Gericht erschienen. Um das zu überprüfen, hatte Richterin Pinski am Morgen Polizisten zur Wohnung des Mannes nach Wolfenbüttel geschickt. Die fanden den Mann mit einem angeblichen Bandscheibenvorfall auf dem Sofa. Dass sie keine Angst vor den Rockern hat, ließ Pinski auch den Angeklagten Jens B. spüren, als sie seine Personalien abfragte. „Sie haben ein Kaugummi im Mund. Sofort raus damit. Sie befinden sich in einem Gerichtssaal. Dieses Verhalten ist sehr unhöflich“, so die Richterin. Und sagte dann in Richtung der Anklagebank: „Ich habe davon abgesehen hier eine Horde von Wachtmeistern reinzustellen, weil ich davon ausgehe, dass sie sich gesittet verhalten werden. Ich habe jedenfalls keinen Zweifel daran.“
Prozess geht am 4. August weiter
Lediglich vier kurze Videoaufnahmen des Tatgeschehens wurden am ersten Prozesstag gesichtet. Die Anwälte von Frank Hanebuth und Jens B. erklärten danach, dass ihre Mandanten darauf während der Attacke entweder nicht zu sehen seien oder sich im Fall von Hanebuth „sichtlich abgewendet haben“.
Der Prozess wird am 4. August fortgesetzt.
Germany - MRB.
Einspruch gegen die Strafbefehle: Der Prozess um die Attacke auf einen Langenhagener Werkstattbesitzer geht in die nächste Runde. Angeklagt sind Hannovers Kiez-Größe Frank Hanebuth (55) und vier Komplizen. Wegen der Corona-Schutzmaßnahmen wurde die öffentliche Verhandlung ins Landgericht verlegt.
Gefährliche Körperverletzung und Nötigung
Die Staatsanwaltschaft wirft den Männern vor, im April 2018 den Langenhagener Werkstattbesitzer Tomas T. bedroht und geschlagen zu haben, um einer Forderung zur Zahlung von 2500 Euro Nachdruck zu verleihen. Hanebuth und seinen Kumpanen wird unter anderem gefährliche Körperverletzung und Nötigung vorgeworfen. Dem Rockerboss war in den zunächst erlassenen Strafbefehlen eine Geld- sowie eine viermonatige Bewährungsstrafe auferlegt worden. Tadeusz G. (45), der dem Opfer drei Faustschläge verpasst hatte, während die anderen Männer einen Kreis um sie gebildet hatten, um den Werkstattbesitzer an der Flucht zu hindern, erhielt eine Bewährungsstrafe von neun Monaten. Alle anderen Angeklagten wurden zu Geldstrafen verurteilt. Eine Überwachungskamera hatte Teile des Geschehens aufgezeichnet.
Hanebuth wurde am Vortag notoperiert
Der erste von drei angesetzten Verhandlungstagen war nach etwas mehr als einer Stunde und einer kurzen Unterbrechung schon wieder vorbei. Richterin Monika Pinski fragte die persönlichen Daten der Angeklagten ab. Dabei gab Hanebuth zu Protokoll, dass er derzeit wegen der Corona-Krise lediglich monatliche Einkünfte von 2000 bis 2500 Euro habe. Der Rockerboss war zudem körperlich angeschlagen, sein rechter Arm war verbunden. Hanebuth sagte nach der Verhandlung: „Ich hatte eine Schleimbeutelentzündung, bin nur knapp einer Blutvergiftung entgangen. Gestern musste ich notoperiert werden.“
Richterin: „Dieses Verhalten ist sehr unhöflich“
Der mitangeklagte Ali S. war wegen körperlicher Beschwerden erst gar nicht im Gericht erschienen. Um das zu überprüfen, hatte Richterin Pinski am Morgen Polizisten zur Wohnung des Mannes nach Wolfenbüttel geschickt. Die fanden den Mann mit einem angeblichen Bandscheibenvorfall auf dem Sofa. Dass sie keine Angst vor den Rockern hat, ließ Pinski auch den Angeklagten Jens B. spüren, als sie seine Personalien abfragte. „Sie haben ein Kaugummi im Mund. Sofort raus damit. Sie befinden sich in einem Gerichtssaal. Dieses Verhalten ist sehr unhöflich“, so die Richterin. Und sagte dann in Richtung der Anklagebank: „Ich habe davon abgesehen hier eine Horde von Wachtmeistern reinzustellen, weil ich davon ausgehe, dass sie sich gesittet verhalten werden. Ich habe jedenfalls keinen Zweifel daran.“
Prozess geht am 4. August weiter
Lediglich vier kurze Videoaufnahmen des Tatgeschehens wurden am ersten Prozesstag gesichtet. Die Anwälte von Frank Hanebuth und Jens B. erklärten danach, dass ihre Mandanten darauf während der Attacke entweder nicht zu sehen seien oder sich im Fall von Hanebuth „sichtlich abgewendet haben“.
Der Prozess wird am 4. August fortgesetzt.
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