Hells Angels Mitglieder hart verurteilt

 

Wegen Brandstiftung in einem geplanten Bordell in Reiskirchen im Kreis Gießen müssen zwei Mitglieder der Hells Angels Giessen für zwei Jahre und zehn Monate in Haft.

Es gibt ein Video von der Tatnacht. Es gibt die Tatbekleidung, die anhand von Infrarotaufnahmen eindeutig identifiziert werden konnte. Es gibt eine Pistole, die nach der Tat in einem Kanalschacht gefunden wurde. Und es gibt DNA-Spuren, die zu den beiden Männern führten, die sich seit Mitte Februar dem Landgericht Gießen wegen des Vorwurfs der Brandstiftung und des Tragens von Schusswaffen verantworten mussten. Jetzt ist das Urteil gefallen. Die 7. Große Strafkammer unter Vorsitz von Dr. Kathrin Exler verurteilte den 31 Jahre alten S. und den 37 Jahre alten B. zu Freiheitsstrafen von jeweils zwei Jahren und zehn Monaten. Weil die Männer, die dem Hells Angels Charter Giessen zugerechnet werden, mehrfach vorbestraft sind, summiert sich die Gesamtstrafe für den älteren der beiden auf drei Jahre und acht Monate, und für den jüngeren auf vier Jahre und drei Monate. Die beiden hatten zu den Vorwürfen geschwiegen. »Es war ein reiner Indizienprozess«, sagte Exler.

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Am Tatgeschehen bestand kein Zweifel. Dass zwei maskierte und bewaffnete Einbrecher in der Nacht zum 14. Mai 2018 im Bungalow in der Carl-Benz-Straße 6 Feuer gelegt haben, zeigen die Bilder aus diversen Überwachungskamerals. Aber ob die beiden Angeklagten zweifelsfrei der Tat überführt werden können, darüber gingen die Meinungen von Anklage und Verteidigung weit auseinander.

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Staatsanwalt Rouven Spieler ließ an der Täterschaft keinen Zweifel. Auf der Tatkleidung seien DNA-Spuren der beiden Angeklagten eindeutig nachgewiesen. Dass andere Personen diese Kleidung getragen haben könnten, schloss er aus. »Das war Projektkleidung, die für die Tat angeschafft wurde«, folgerte er mit Blick auf Kapuzenpullis und Billigturnschuhe im Partnerlook.

Das Motiv für die Tat sieht der Vertreter der Anklage in der speziellen Situation vor Ort. Dort entstehen im Abstand von gut 200 Metern gleich zwei Bordelle. Oben investieren die Giessener Hells Angels in das luxuriöse FKK-Village. Ein Stück weiter unten bereiten die Betreiber des  Club69 Buseck die Eröffnung des FKK-Sauna-Club Venus vor. »Frikadellenpuff« hatte der Angeklagte B., laut Staatsanwalt der Hells Angels Sergeant at Arms der Gießener Angels, das Projekt der Konkurrenz abschätzig bezeichnet.

Kreis Gießen: Konkurrenzsituation als Ursache des Bordellbrands?

»Man könnte nun fragen, warum Sternekoch Eckhart Witzigmann eine Pommesbude anzünden sollte«, bemerkte Spieler. Er aber sieht trotz des »unterschiedlichen Levels« der beiden Etablissements eine Konkurrenzsituation gegeben. »Man teilt sich einen Markt.« Zudem gehe es um Persönliches. Die Hells Angels hätten ein Image zu verteidigen. Außerdem stünden sich mit dem Angeklagten B. und dem Konkurrenten aus der Nummer 6 »zwei temperamtentvolle Herren« gegenüber, die auf »eher informelle Konfliktlösungsstrategien« setzen. Dass die beiden Angeklagten den Brand gelegt haben, hält der Staatsanwalt für erwiesen, nicht aber, dass sie dabei den Tod von Personen in Kauf genommen hätten. »Wir müssen uns an die Fakten halten. Ein versuchtes Tötungsdelikt kann man den Angeklagten nicht unterstellen.« Ihr Verhalten am Tatort zeige, dass sie nicht davon ausgingen, dass sich weitere Personen im Gebäude befinden. Dass die Brandstifter scharfe Waffen bei sich trugen, hielt die Anklage für erwiesen. Auf dem Video ist zu sehen, wie einer der Männer eine Pistole durchlädt. »Das macht keinen Sinn, wenn es sich um eine Spielzeugpistole handelt«, folgerte Spieler.

Die Verteidigung, die auf Freispruch plädierte, hegte Zweifel an der Stichhaltigkeit der Indizien. Zwar sei die DNA der beiden Angeklagten auf der Tatkleidung nachgewiesen. Das schließe aber nicht aus, dass die Sachen auch von anderen Personen getragen wurden, argumentierte Frank Richtberg, der den Angeklagten B. vertrat. Schließlich habe es im Laufe der Ermittlungen auch noch einen anderen Tatverdächtigen gegeben. Henner Maaß, der Rechtsanwalt von S., brachte eine weitere Theorie ins Spiel. »Ich weiß nicht, wie das in Reiskirchen so ankommt, dass da in 250 Metern Abstand zwei Bordelle errichtet werden.«

Dass die Brandstifter in der Tatnacht Schusswaffen bei sich trugen, hielten die Verteidiger ebenfalls für nicht erwiesen. Bei dem, was man auf dem Video sehe, könnte es sich auf um Gaspistolen handeln. »Wir wissen nicht, wer welche Waffen getragen hat und mit welcher Munition«, bemerkte Richtberg.

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Dieser Argumentation folgte das Gericht. »Die Kammer hält es nicht für völlig unwahrscheinlich, dass scharfe Waffen mitgeführt wurden«, sagte die Richterin. Aber endgültig klären lasse sich das nicht. Anders die Brandstiftung. Die Spuren an der Tatkleidung sprächen eine eindeutige Sprache. »Die Kammer schließt aus, dass Dritte die Kleidung getragen haben«, unterstrich Exler. Man sehe kein anderes Motiv als die Konkurrenzsituation vor Ort. »Es gibt keinerlei Hinweise auf wehrhafte Bürger, die gegen die Bordelle hätten vorgehen wollen.« Die Idee sei aus der Luft gegriffen.

Auch dem Adhäsionsantrag der Betreiberin des FKK-Clubs Venus gab das Gericht statt. »Sie hatte eine Betriebserlaubnis, ihr ist ohne Zweifel Schaden entstanden«, äußerte die Vorsitzende. Den kann die Frau nun gegenüber den verurteilten Männern geltend machen. Die Schadenshöhe war nicht Gegenstand des Strafverfahrens.

Möglicherweise wird der Streit der Konkurrenten auch auf anderer Ebene weitergehen. Rechtsanwalt Maaß kündigte an, dass er gegen die Adhäsionsklägerin Strafanzeige wegen versuchten Prozessbetrugs stellen werde.

Germany - MRB.

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